Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Consulting Klaus Bothe – unabhängige Unternehmensberatung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsleistungen („Leistungen“), die Consulting Klaus Bothe („Berater“) gegenüber seinen Auftraggebern („Kunde“) erbringt, insbesondere im Bereich strategischer Beratung, Webentwicklung, technischer Umsetzung sowie geschäftlicher Kommunikation.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Berater ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf, sofern es sich um gleichartige Leistungen handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die im Angebot, Auftragsschreiben oder in der individuellen Leistungsbeschreibung („Auftrag“) konkret bezeichnete Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungsleistung.

(2) Der Berater erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach den anerkannten Regeln der Beratungs- und IT-Praxis, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(3) Der genaue Leistungsumfang, etwaige Meilensteine und Liefertermine ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Auftrag. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 3 Keine Erfolgsgarantie

(1) Die Leistungen des Beraters sind, soweit im Auftrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als geschuldet vereinbart wurde, als Dienstleistung im Sinne einer sorgfältigen und fachgerechten Beratung bzw. Umsetzung zu verstehen. Der Berater schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach dem Stand seiner fachlichen Kenntnisse, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolgs.

(2) Insbesondere übernimmt der Berater keine Garantie und keine Haftung dafür, dass empfohlene Strategien, Maßnahmen, technische Lösungen oder Umsetzungen zu den vom Kunden erwarteten wirtschaftlichen Ergebnissen, Umsatzsteigerungen, Kosteneinsparungen oder sonstigen Erfolgen führen.

(3) Dies gilt unbeschadet der Verpflichtung des Beraters, die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen fachlichen Sorgfalt zu erbringen; § 8 (Haftung) bleibt unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • dem Berater rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung zu stellen,

  • eigene Entscheidungen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen zu erteilen,

  • den Berater unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Leistungserbringung beeinflussen können.

Verzögerungen oder Mängel, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Beraters; vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag (Festpreis, Zeithonorar oder sonstige vereinbarte Abrechnungsform), jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzlich vorgesehene Mahnpauschale zu berechnen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.

(4) Auslagen (Reisekosten, Lizenzkosten Dritter, Spesen) werden, soweit nicht pauschal abgegolten, gesondert nach Nachweis in Rechnung gestellt.

§ 6 Geistiges Eigentum und Erfindungen

(1) Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Berater geschaffenen Konzepte, Methoden, Software, Vorlagen, Analysen, Verfahren und sonstigen Arbeitsergebnisse mit Erfindungscharakter („Erfindungen“) sowie hieran bestehende Schutzrechte (Urheberrechte, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte u.ä.) verbleiben zunächst und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung im Auftrag im alleinigen Eigentum des Beraters.

(2) Der Kunde erhält an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags speziell für ihn erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränktes Nutzungsrecht, sobald die vereinbarte Vergütung vollständig geleistet wurde.

(3) Eine Übertragung des Eigentums an Erfindungen sowie eine Einräumung weitergehender oder ausschließlicher Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Vergütung und Territorium.

(4) Grundlegende Methoden, Werkzeuge, Vorlagen, Frameworks und Know-how, die der Berater bereits vor oder unabhängig von dem jeweiligen Auftrag entwickelt hat oder allgemein für verschiedene Mandate nutzt („Berater-eigenes Know-how“), bleiben in jedem Fall uneingeschränktes Eigentum des Beraters, auch wenn sie im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden.

(5) Rechte Dritter (z.B. Open-Source-Lizenzen, Lizenzen von Software-Herstellern) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der jeweiligen Zusammenarbeit hinaus.

§ 8 Haftung

(1) Der Berater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Beraters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Dauer und Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Auftrag.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung anteilig zu vergüten.

§ 10 Änderungen der AGB

Der Berater behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage oder Marktgegebenheiten erforderlich ist. Der Kunde wird über Änderungen in Textform informiert; widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Kunde bei der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 11 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Hanau. Der Berater ist zudem berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juli 2026